Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 1. Bundestagswahlen > 1.12 Hochburgen und Wahlkreisabgeordnete
Stand: 31.3.2010
Der Begriff „Hochburgen“ wird sowohl umgangssprachlich wie auch in der Wissenschaft nicht eindeutig verwendet. Üblicherweise versteht man darunter einen sog. „sicheren“ oder „stabilen“ Wahlkreis, der von einer gegnerischen Partei aller Voraussicht nach nicht erobert werden kann. Es gibt allerdings keine Übereinkunft, wie groß der Stimmenanteil einer Partei sein muss und welche sonstigen Faktoren berücksichtigt werden müssen, um von einer Hochburg oder von einem stabilen Wahlkreis sprechen zu können.
Nachfolgend wurden jene Wahlkreisergebnisse zusammengestellt, in denen von einer Partei bzw. einem Kandidaten ein Zweit- bzw. Erststimmenanteil von mindestens 55,0 % erreicht worden ist. Berücksichtigung fanden nur solche Parteien, die in dem betreffenden Wahljahr die Sperrklausel überwinden konnten.
Es werden mit Hochburgen gelegentlich auch solche Wahlkreise bezeichnet, in denen eine Partei die höchsten Stimmenanteile erhalten hat, unabhängig davon, ob sie den betreffenden Wahlkreis auch erobern konnte. Dieses gilt für die kleineren Parteien, wenn sie zwar kein Direktmandat errungen haben und die dennoch „Hochburgen“ besitzt, in denen sie immer wieder überdurchschnittlich hohe Zweitstimmenanteile erhält.
Um beiden Definitionen von „Hochburgen“ gerecht zu werden, ist dieses Kapitel folgendermaßen gegliedert:
Quelle: Statistisches Bundesamt. Der Bundeswahlleiter
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 1.17.