Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 5. Fraktionen und Gruppen > 5.8 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen
Stand: 31.3.2010
Seit der 2. Wahlperiode (1953–1957) bilden die Fraktionen der CDU/CSU und SPD, seit der 3. Wahlperiode auch die FDP-Fraktion interne Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen, deren Arbeitsgebiet bei der CDU/CSU-Fraktion zu Beginn der 9. Wahlperiode, bei der SPD-Fraktion während der 12. Wahlperiode der Gliederung der Bundestagsausschüsse entspricht. Die kleineren Fraktionen bzw. die Gruppen haben Arbeitsgruppen mit einem Arbeitsgebiet, das die Bereiche mehrerer Bundestagsausschüsse umfasst.
Die Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Fraktionen sind Hilfsorgane der Fraktionsvollversammlung und dienen der fraktionsinternen Vorberatung.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 5.9.