Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 19. Bundestagsverwaltung > 19.1 Aufbau und Entwicklung der Bundestagsverwaltung
Stand: 31.3.2010
Zur Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben hat sich der Deutsche Bundestag eine Verwaltung mit zahlreichen administrativen, wissenschaftlichen und technischen Diensten geschaffen. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist eine oberste Bundesbehörde. Sie untersteht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages und wird vom Direktor beim Deutschen Bundestag geleitet. Direktoren, seit 1. Januar 2008 mit dem Titel Staatssekretär, waren: Dr. Joseph Bücker (1. September 1984 bis 30. Juni 1991), Dr. Rudolf Kabel (1. Juli 1991 bis 31. Oktober 1998), Dr. Peter Eickenboom (1. November 1998 bis 3. November 2002), Prof. Dr. Wolfgang Zeh (4. November 2002 bis 30. April 2006), Dr. Hand-Joachim Stelzl (1. Mai 2006 bis 31. Juli 2010) und Harro Semmler (seit 1. August 2010).
Seit dem 21. September 1989 war die Bundestagsverwaltung in den drei Abteilungen „Parlamentarische Dienste“, „Wissenschaftliche Dienste“ und „Zentrale Dienste“ zusammengefasst. Im Jahre 2006 wurden die verschiedenen Aufgaben neu strukturiert und eine vierte Abteilung gebildet. Die vier Abteilungen „Parlament und Abgeordnete“, „Wissenschaft und Außenbeziehungen“, „Information“ sowie Zentralverwaltung verweisen auf die vielfältigen und sich verändernden Aufgaben der Bundestagsverwaltung. – Ferner gibt es die Dienststelle des Wehrbeauftragten mit derzeit sechs Referaten. Sie besteht im Organisationsgefüge der Bundestagsverwaltung, ohne jedoch die Vorgesetzteneigenschaft des Wehrbeauftragten über die ihm beigegebenen Beschäftigten zu berühren.
Ein Organisationsplan zeigt die Bundestagverwaltung mit ihren drei Abteilungen und jeweiligen Unterabteilungen von 1990 bis 2006. Ein zweiter Organisationsplan zeigt die Bundestagsverwaltung mit dem Stand seit 2006. Über die einzelnen Referate und ihre gegebenenfalls erfolgte Umbenennung im Zeitraum von 1990 bis 2006 bzw. von 2006 bis 2010 geben zwei umfangreiche Tabellen Auskunft.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 22.1.