Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2011 > Kopfprämie
Die Kopfprämie - ein Modell zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung © picture alliance
Mit dem wohl umstrittensten Thema dieser Legislaturperiode wird sich der Bundestag am Donnerstag, 27. Januar 2011, erneut befassen. Auf der Tagesordnung steht ab 11.55 Uhr das Thema "Kopfprämie in der gesetzlichen Krankenversicherung". Die Abgeordneten werden dabei über eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/865) und die Antwort der Bundesregierung (17/3130) diskutieren. Für die Debatte sind rund 75 Minuten vorgesehen.
In ihrer Anfrage vom Februar vergangenen Jahres hatte die SPD wissen wollen, wie hoch die durchschnittliche Kopfprämie anstelle des einkommensabhängigen Krankenkassenbeitrages jeweils in den Jahren 2008 und 2009 gewesen wäre und wie hoch die Prämie 2010 hätte ausfallen müssen, damit sie zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen und den geplanten Steuerzuschüssen die vom Schätzerkreis der Bundesregierung prognostizierten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bei unterstellter Beibehaltung der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern und Ehegatten hätte abdecken können.
Außerdem erkundigt sich die Fraktion nach den Modalitäten des geplanten Sozialausgleichs.
In der Antwort der Regierung heißt es einführend, die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deckten sich nicht mit den in der Anfrage formulierten Annahme, einer vollständigen Prämienfinanzierung der bislang vom Mitglied zu tragenden Beiträge.
Um das drohende Defizit der GKV im Jahr 2011 abzuwenden, sei "eine Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge vorgesehen". Eine vollständige Umstellung der einkommensabhängigen Beiträge auf einkommensunabhängige Prämien sei im Rahmen der geplanten Finanzierungsreform "nicht beabsichtigt".
Um die Ausgaben der GKV von 156,2 Milliarden Euro im Jahr 2008 und 166,4 Milliarden Euro im Jahr 2009 über einkommensunabhängige Beiträge zu decken, wäre im Jahr 2008 ein rechnerischer Beitrag pro Mitglied von 134 Euro pro Monat und im Jahr 2009 von 139 Euro pro Monat zu erheben gewesen. Der Schätzerkreis der GKV habe im Juli 2010 die Ausgaben der GKV für das Jahr 2010 auf 173,4 Milliarden Euro geschätzt.
Das von den Mitgliedern getragene Volumen belaufe sich auf 83,7 Milliarden Euro. Würde dieses Volumen über einkommensunabhängige Beiträge finanziert, beliefe sich der rechnerische Beitrag auf 138 Euro pro Monat. Die Regierung schreibt dazu, diese Höhe entspreche nicht der durchschnittlichen Belastung, da die Auswirkungen des Sozialausgleichs sowie dessen Gegenfinanzierung dabei unberücksichtigt blieben.
Auf die Frage, wie sich die Kopfprämie in den nächsten zehn Jahren entwickeln wird, wenn die Steigerungsraten bei den GKV-Ausgaben im Durchschnitt der letzten zehn Jahre unterstellt werden, der Arbeitgeberbeitrag auf sieben Prozent eingefroren werde und der Steuerzuschuss 14 Milliarden Euro nicht übersteigt, heißt es, bis 2014 würden sich folgende fiktive Beitragshöhen ergeben: 2011: 148 Euro/Monat, 2012: 154 Euro/Monat, 2013: 161 Euro/Monat und 2014: 167 Euro/Monat.
Die Regierung weist drauf hin, dass diese Schätzung nicht die im Rahmen der Gesundheitsreform verabschiedeten "ausgabebegrenzenden Regelungen" enthalte. Aufgrund der "vereinfachten Vorgaben der Fragesteller" stelle sie auch "nicht die Einschätzung der Bundesregierung dar".
In der Antwort heißt es weiter, einkommensabhängige Beiträge würden wie bislang im Quellenabzugsverfahren abgeführt; Zusatzbeiträge dagegen von den Krankenkassen direkt von ihren Mitgliedern erhoben.
Der Sozialausgleich werde "automatisch durch eine Absenkung des mitgliedsbezogenen Beitragsanteils durchgeführt", ein Antragverfahren sei nicht nötig.
Die Kopfpauschale ist zwischen Koalition und Opposition seit Monaten umstritten. Die SPD-Fraktion hat daher einen Antrag (17/879) zur Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt.
Darin fordern die Abgeordneten die Streichung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge im Fünften Sozialgesetzbuc. Der zuständige Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2011 mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linksfraktion gegen den Antrag votiert und eine entsprechende Beschlussempfehlung (17/4476) abgegeben. (suk)