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"Gebt den Menschen Spielräume. Lasst ihnen Wahlmöglichkeiten.“ Mit diesem Credo trat am Mittwoch, 13. April 2011, in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsaus- schusses der Vertreter des Bundesverbandes der Arbeitgeber (BDA) dem Antrag der Linksfraktion (17/241) entgegen, die Praxisgebühr und andere Zuzahlungen im Gesundheitssystem abzuschaffen. Die Linke begründet ihr Anliegen damit, dass derartige Zuzahlungen "zutiefst unsozial“ seien und die beabsichtigte Wirkung nicht erreicht hätten. Oftmals könnten oder wollten Patienten sich die Behandlung nicht leisten.
Zur Gegenfinanzierung fordert die Linksfraktion, die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben. Der von der CDU/CSU, SPD und den Grünen bei der Einführung 2004 erwünschte Steuerungseffekt, Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht übermäßig in Anspruch zu nehmen, sei nicht erreicht worden.
Auch wenn es zu Teilaspekten des Themas Studien gibt, zeigte sich während der Anhörung, dass für Deutschland ausreichende empirische Datensätze fehlen, ob sich die Erhebung der Praxisgebühr und andere Zuzahlungen auf das individuelle Verhalten der Patienten ausgewirkt hat.
Allerdings sei in "der ökonomischen Theorie die nachfragesenkende Wirkung von Zuzahlungen schlüssig beschrieben“, sagte der Vertreter der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Er machte deutlich, dass die Krankenversicherungen ihre Leistungen "im Spannungsfeld zwischen Solidarität und Eigenverantwortung“ erbrächten.
Würden die Zuzahlungen komplett gestrichen, würde sich der Höchstbeitragssatz der GKV-Mitglieder von derzeit 575 Euro im Monat auf 852 Euro erhöhen. Daran gekoppelt würde auch der Satz für die Pflegeversicherung steigen.
Der Vertreter der Privaten Krankenversicherungen ergänzte, dass dieses Einfluss auf alle Versicherten hätte. Es käme eine hohe Belastung auf die Mittelschicht zu. Auch der BDA lehnte das Ansinnen der Linken strikt ab: "Das ist eine Überstrapazierung des Solidarprinzips.“
Wenn eine Veränderung der Selbstbeteiligung beschlossen werden soll, dann "nur nach oben“. Zudem machte der BDA deutlich, dass der Anteil der Selbstzahlungen mit 2,5 Prozent ohnehin unter dem OECD-Durchschnitt von drei Prozent gemessen an den Konsumausgaben privater Haushalte liege.
Der Einzelsachverständige Jens Holst wies hingegen auf Studien im europäischen Ausland hin, die deutlich machten, dass Zuzahlungen für die gesetzlichen Krankenkassen sogar "negative, unerwünschte Effekte“ hätten: Patienten gingen nicht zum Arzt und Krankheitsverläufe würden komplizierter. So würden die Kosten für die Kassen am Ende sogar steigen. Ferner wies er darauf hin, dass gerade chronisch Kranke vor permanenten Zuzahlungen zurückschreckten. Holst: "Zuzahlungen verringern die Therapietreue.“
Die verschiedenen Sozialverbände, wie der Bundesverband der Volkssolidarität und der Sozialverband VDK Deutschland unterstützen ebenfalls den Antrag der Linksfraktion und betonen den ihrer Meinung nach unsozialen Charakter von Zuzahlungen.
Zudem verweist der VDK auf verschiedene Studien, wie die des Münchner Helmholtz-Instituts und der Bertelsmann-Stiftung zu chronisch Kranken. Danach hätten die Wissenschaftler herausgefunden, dass einerseits jüngere und gesunde Menschen den Arztbesuch wegen der Praxisgebühr verschöben, aber andererseits eben auch Menschen mit geringem Einkommen. (rol)