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Die SPD fordert, dass der Bundestag einen Sonderausschuss "Atomausstieg und Energiewende“ einsetzt. Sie hat dazu einen Antrag (17/5473) vorgelegt, der am Freitag, 15. April 2011, ab 10.40 Uhr 90 Minuten lang Thema einer Debatte ist. Danach soll sich der Geschäftsordnungsausschuss mit dem Antrag befassen. Darüber hinaus hat die SPD einen Antrag mit dem Titel "Programm für eine nachhaltige, bezahlbare und sichere Energieversorgung" (17/5481) vorgelegt, der an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden soll.
Nach dem Reaktorunglück von Fukushima in Japan hat die Bundesregierung für alle deutschen Kernkraftwerke eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung angeordnet. Während dieser drei Monate dauernden Sicherheitsprüfung (Moratorium) stehen die sieben älteren Kraftwerke still.
Zudem hat die Regierung eine Ethikkommission "Sichere Energieversorgung“ unter Vorsitz des früheren Bundesumweltministers Prof. Dr. Klaus Töpfer und des Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Prof. Dr. Matthias Kleiner, eingesetzt. Sie soll sich mit der Frage befassen, wie die Bundesregierung den Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien "praktikabel und vernünftig“ gestalten kann.
Ziel solle ein "breiter gesellschaftlicher Konsens über die Grundsätze der Energiepolitik“ sein. Das Votum der Kommission soll Ende Mai vorliegen.
Diesen breiten gesellschaftlichen Konsens fordert auch die SPD-Fraktion in ihrem Antrag. Allerdings gehören ihrer Auffassung nach die Beratungen über den Atomausstieg und die künftige Energiepolitik in das Parlament.
"Die Entscheidungen darf sich kein Parlament durch ausgelagerte Kommissionen aus der Hand nehmen lassen“, schreibt die SPD. Die Verantwortung, über Risiken in der Energieversorgung zu entscheiden und die langfristigen Leitlinien der Energieversorgung zu konzipieren, liege beim Bundestag. Ein Sonderausschuss hätte die Möglichkeit, so die Fraktion, für den Bundestag eine ganzheitlich angelegte Gesetzgebung vorzubereiten.
Im Einzelnen weist die Fraktion einem solchen Gremium die Aufgabe zu, Änderungen des Atomgesetzes vorzubereiten, damit die unsichersten Atomkraftwerke zum Ende des Moratoriums auf stabiler gesetzlicher Grundlage abgeschaltet werden können. Zudem solle es Änderungen der Sicherheitsanforderungen an den Betrieb von Atomkraftwerken vorschlagen.
Zweite Aufgabe des Sonderausschusses muss es aus Sicht der SPD sein, einen Weg aufzuzeigen, wie Deutschland noch in diesem Jahrzehnt vollständig aus der Atomtechnologie aussteigen kann. Dabei sollte der "frühestmögliche Ausstieg“ angestrebt werden. Damit verbunden seien Weichenstellungen, um so schnell wie möglich eine vollständige Energieversorgung Deutschlands mit erneuerbaren Energien zu erreichen.
Die SPD schlägt vor, für den Sonderausschuss 17 Mitglieder vorzusehen (sechs von der CDU/CSU, vier von der SPD, drei von der FDP und jeweils zwei von der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen). Er solle sich unverzüglich konstituieren.
Nach seiner Geschäftsordnung (Paragraf 54 Absatz 1) kann der Bundestag für einzelne Angelegenheiten Sonderausschüsse einsetzen. Jüngste Beispiele sind in den neunziger Jahren der Sonderausschuss "Deutsche Einheit“ und um die Jahrtausendwende der Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanz- ausgleichsgesetz“.
In ihrem zweiten Antrag legt die SPD ein Programm vor, das der Bundestag bei seinen weiteren Beratungen zur Energiepolitik berücksichtigen soll. Sie versteht das Programm als "Standortbestimmung der deutschen Energiepolitik", das Wege aufzeigt, wie der Wandel gestaltet werden kann.
Das SPD geht darin auf umwelt- und klimapolitische Erfordernisse ein, nimmt zur "Industriepolitik in der Energiewende" Stellung, befasst sich mit dem europäischen Rahmen, der Energieversorgung der Zukunft und der Energieaußenpolitik. (vom)