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Die Koalitionsfraktionen haben Vorwürfe der Opposition, zu wenig für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich zu tun, zurückgewiesen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (17/5707) habe die christlich-liberale Koalition einen "Meilenstein für den Verbraucherschutz“ gesetzt, sagte Prof. Dr. Erik Schweickert (FDP) am Donnerstag, 12. Mai 2011, im Bundestag bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs, der an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Mit dem Gesetz soll unter anderem die Möglichkeit zu kostenpflichtigen Telefon-Warteschleifen eingegrenzt werden. "Wir schieben dem Geschäftsmodell Warteschleife den Riegel vor“, freute sich Schweikert. Die Abzocke müsse beendet werden.
Auch Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) wies Kritik der Opposition zurück, zeigte sich jedoch zugleich für Änderungen offen. So könne überlegt werden, bei telefonisch vorgenommenen Vertragsänderungen ein schriftliches Bestätigungsschreiben des Kunden zwingend vorzuschreiben.
Mit dem Gesetzentwurf wird der Begriff der Warteschleife neu gefasst, "um deutlich zu machen, dass der Anrufer erst dann für besondere Serviceleistungen zahlen muss, wenn sein Anliegen bearbeitet wird“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Die neue Definition erfasse nicht nur Warteschleifen zu Beginn eines Anrufes, sondern auch "nachgelagerte Warteschleifen“. Diese entstehen, "wenn der Anrufer nach Entgegennahme des Anrufs durch eine Person oder einen automatisierten Dialog an einen anderen Bearbeiter weitergeleitet wird“, schreibt die Regierung.
Bei diesen nachgelagerten Warteschleifen gilt allerdings eine Bagatellgrenze: "Bei Wartezeiten von maximal 30 Sekunden gilt die Wartezeit nicht als Warteschleife.“ Denn der Vorgang der Weitervermittlung sei naturgemäß mit einer gewissen Wartezeit verbunden. Uneingeschränkt zulässig soll der Einsatz von Warteschleifen bei kostenfreien Nummern, ortsgebundenen Nummern und Nummern für mobile Dienste bleiben.
Bei einem Anbieterwechsel mit Übertragung der Rufnummer soll vorgeschrieben werden, dass die Unterbrechung des Anschlusses aufgrund des technischen Umstellungsprozesses nicht länger als einen Kalendertag dauern darf. "Ein funktionierender Wechselprozess ist für einen Wettbewerbsmarkt essenziell“, schreibt die Bundesregierung.
Der parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), bezeichnete in der Debatte Privatisierung und Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt als "beispiellose Erfolgsgeschichte“. Die Preise seien bei gleich bleibender Qualität um 90 Prozent gesunken.
Martin Dörman (SPD) forderte eine flächendeckende Versorgung mit Breitband-Internetanschlüssen: "Schnelles Internet für alle muss endlich flächendeckend realisiert werden.“ Diese Grundversorgnug müsse gesetzlich festgeschrieben werden, verlangte Dörmann.
Andreas Lämmel (CDU/CSU) wies die Vorwürfe der Opposition, in den letzten zwei Jahren sei beim Internet-Ausbau nichts geschehen, als falsch zurück und verwies auf Angaben, wonach 98,5 Prozent der deutschen Haushalte an Breitband mit mindestens einem Megabit pro Sekunde angeschlossen seien.
Caren Lay (Die Linke) wies darauf hin, dass die Hälfte der Verbraucher über Probleme mit Internet und Telefon klage. "Abzocke und Datenklau müssen endlich ein Ende haben“, forderte die Abgeordnete.
Und Christine Scheel (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die im Gesetzentwurf vorgesehene Übergangsfrist bei der Warteschleifenregelung von einem Jahr: "Das verärgert die Leute ohne Ende.“ (hle)