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Junge Forscher präsentieren in der Joseph-von-Fraunhofer-Halle in Straubing einen Wandler, der die Energie aus Batterien für LED-Lampen effektiver nutzt. © dpa
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz und die Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs interessieren den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 12. Juni 2013. Die Sitzung unter Vorsitz von Ulla Burchardt (SPD) beginnt um 9.30 Uhr im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zweieinhalb Stunden.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Gegenstand der Anhörung sind ein Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge (17/12531) sowie Anträge von CDU/CSU und FDP (17/9396), der Linksfraktion (17/6488, 17/11044) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/7773) sowie der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 (17/13670).
Der Gesetzentwurf der SPD sieht die Einführung von Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse vor, die auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen werden. Nach der Promotion sollen nur in begründeten Fällen Befristungslaufzeiten von 24 Monaten unterschritten werden können.
Auch Die Linke will befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft eindämmen. Im Gesetz solle unter anderem eine Mindestvertragslaufzeit für wissenschaftliche Mitarbeiter von einem Jahr festgelegt werden.
Darüber hinaus fordert die Fraktion bessere Standards der Promotionsförderung, wozu die flächendeckende Einführung objektivierter Zugangsverfahren zur Promotion gehöre.
Die Grünen setzen sich in ihrem Antrag für die Aufhebung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz ein, um Fehlentwicklungen in der Personalstruktur der Hochschulen entgegenzuwirken. Die Befristungen der Arbeitszeitverträge sollten eine Laufzeit von zwei Jahren nicht unterschreiten.
Im Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013, der von einem wissenschaftlichen Konsortium erstellt wurde, werden die Offenheit des Zugangs und die Flexibilität der Promotionsphase hervorgehoben. In den letzten Jahren hätten sich neben der der Habilitation zunehmend alternative Qualifizierungs- und Karrierewege für Nachwuchswissenschaftler etabliert, wozu die Junioprofessur und die Leitung unabhängiger Nachwuchsgruppen gehöre. (vom/06.06.2013)
Zeit: Mittwoch, 12. Juni 2013, 9.30 bis 12 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.