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Mehr Effizienz und Transparenz in der Praxis des Deutschen Patent- und Markenamts erhofft sich die Bundesregierung durch eine Novellierung zahlreicher patentrechtlicher Vorschriften. Ein Gesetzentwurf (17/10308), zu dem der Rechtsausschuss am Mittwoch, 12. Juni 2013, eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen veranstaltet, verspricht sowohl der Behörde wie den Antragstellern "spürbare Vorteile", da die Kosten und der Bürokratieaufwand gesenkt würden. Das Hearing unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 11 Uhr im Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Die Vorlage zielt auf eine "praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe" beim Patentamt und bei den Anmeldern gewerblicher Schutzrechte ab. Anpassungen an die patentrechtlichen Neuerungen werden laut Gesetzentwurf im Gebrauchsmustergesetz, im Markengesetz, im Patentkostengesetz, im Halbleiterschutzgesetz, im Geschmacksmustergesetz und im Gesetz über internationale Patentübereinkommen vollzogen.
Aus Sicht der Regierung entstehen der Wirtschaft und besonders den mittelständischen Unternehmen durch die gesetzlichen Änderungen außer der Erhöhung einer Patentgebühr keine zusätzlichen Aufwendungen. Im Gegenteil, es sei "allein durch die Umstellung auf die elektronische Akteneinsicht eine jährliche Kostenersparnis in Höhe von 450.000 Euro zu erwarten".
Beim Patentamt belaufe sich der einmalige Vollzugsaufwand auf voraussichtlich 500.000 Euro, da die Verfahrensabläufe einschließlich der EDV den neuen Strukturen angepasst werden müssten. Die jährlichen Folgekosten der Neuerungen werden im Gesetzentwurf auf rund 260.000 Euro pro Jahr beziffert und sollen durch Gebührenerhöhungen aufgefangen werden.
Die Recherchegebühren sollen je Einzelfall von 50 Euro auf 300 Euro steigen. Mit solchen Prüfungen will man herausfinden, ob eine Erfindung tatsächlich eine Neuheit darstellt. Künftig soll der jeweilige Recherchebericht zudem Angaben über die Patentfähigkeit der angemeldeten Erfindung enthalten. Geplant ist, dass fortan auf Antrag des Anmelders zwingend eine Anhörung im Prüfungsverfahren stattfinden muss.
Die Verbesserungen des nationalen Patent-Anmeldeverfahrens sollen laut Gesetzentwurf dazu beitragen, den Stellenwert des deutschen Patents im Vergleich zum europäischen Patent zu wahren. Steigern will man auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Behörde gegenüber dem Europäischen Patentamt. Die avisierten Änderungen auf nationaler Ebene sollen überdies das hiesige Procedere an Regelungen und Abläufe beim Europäischen Patentamt anpassen.
Nach Ansicht des Nationalen Normenkontrollrats, der den Gesetzentwurf aus seinen Bürokratiegehalt prüft, führen die vorgesehenen Umstellungen zu "deutlichen Verbesserungen und Vereinfachungen" bei den Antragstellern, da die Abläufe gestrafft würden und bestimmte Möglichkeiten zur Akteneinsicht vollständig auf elektronischem Wege über das Internet gehandhabt werden könnten. (kos/05.06.2013)
Zeit: Mittwoch, 12. Juni, 11 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.