Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2009 > Keine Pflicht zu Bewirtschaftungskonzept bei Kaufinteresse an Wäldern
In ihrer Antwort betont die Regierung, dass sich die Verpflichtung zur Aufstellung von Bewirtschaftungskonzepten beziehungsweise zur Einhaltung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung für jeden Erwerber aus den jeweiligen Landeswaldgesetzen und anderen Rechtsgrundlagen ergebe. Darüber hinaus erfolge der Verkauf nicht zu gesetzlich festgelegten Begünstigungen, die eine Vorlage von Bewirtschaftungskonzepten rechtfertigen würden.
Zugleich verweist die Regierung darauf, dass die öffentlich angebotenen Verkaufsobjekte der Bundesanstalt grundsätzlich an den höchstbietenden Erwerbsinteressenten veräußert werden, sofern ihr keine Gründe bekannt sind, die einem Verkauf entgegenstehen. Solche Ausschlussgründe seien beispielsweise die ”erkennbare Zugehörigkeit eines Kaufbewerbers zu extremistischen Gruppen oder anderen verfassungswidrigen Vereinigungen“.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine, Sebastian Hille, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein