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Ferner soll die ”im Gesundheitsfonds verankerte politische Festlegung eines einheitlichen, nicht kostendeckenden Beitragssatzes“ nach dem Willen der Grünen-Fraktion zurückgenommen werden. In die Finanzierung der Krankenversicherung will sie alle Einkunftsarten – also auch Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte –einbeziehen. Die Beiträge auf Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung sollen paritätisch je zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert werden.
Kinder sollen der Vorlage zufolge kostenlos versichert werden und nicht erwerbstätige Ehe- beziehungsweise Lebenspartner keine Beiträge zahlen müssen, wenn sie Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen. Für alle anderen Ehepaare und eingetragenen Lebenspartnerschaften soll ein Beitragssplitting eingeführt werden.
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