Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2010 > Grünen-Antrag zu Menschenrechten in Lateinamerika und der Karibik gescheitert
Die Koalitionsfraktionen kritisierten den Antrag vor allem wegen seiner Forderungen im Bereich der europäischen Handelspolitik. Der Versuch, mittels Handelsbeziehungen Einfluss auf die menschenrechtliche Situation zu nehmen, gehe schief, begründete die CDU/CSU-Fraktion ihre Ablehnung. Auch die FDP betonte, Handelsabkommen seien ”nicht der richtige Ort, Menschenrechte zu thematisieren“.
Die Liberalen vertraten zudem die Ansicht, dass gerade Kolumbien große Fortschritte im Bereich des Menschenrechtsschutzes gemacht habe. Was das Land jetzt brauche, seien Entwicklung und Handel. Das Handelsabkommen mit Kolumbien, wie von den Grünen gefordert, mit einer Vielzahl von Menschenrechtsklauseln zu durchsetzen, bezeichneten sie als ”kontraproduktiv“.
Die Linksfraktion, die dem Antrag der Grünen wegen seiner Passagen zu Kuba und Venezuela ebenfalls nicht zustimmte, betonte, dass sie Freihandelsabkommen grundsätzlich ablehne, da diese weitere Menschenrechtsverletzungen zur Folge hätten. Dies zeigten viele Beispiele in Afrika. Als ”skandalös“ bezeichnete es zudem die Fraktion, dass den Abgeordneten der Text des multilateralen Freihandelsabkommens der EU mit Kolumbien und Peru noch nicht vorliege, obwohl die Verhandlungen am 1. März abgeschlossen worden seien. Die demokratischen Rechte der Parlamentarier würden so ”massiv verletzt“.
Auch Bündnis 90/Die Grünen bemängelten, dass der Text bis heute weder dem Bundestag noch dem Europäischen Parlament bekannt sei. Sie äußerten die Sorge, dass das ausgehandelte Abkommen an der Menschenrechtssituation nichts ändern werde und verwiesen in diesem Zusammenhang auf die USA und Norwegen, die beide die Verhandlungen wegen der Menschenrechtsverletzungen abgebrochen hätten. Die Grünen erwarten nun vom Europäischen Parlament, sich dafür einzusetzen, dass das EU-Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru auf dem EU-Lateinamerika-Gipfel am 18. Mai nicht unterzeichnet wird.
Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme, auch wenn sie den Ansatz, den Fokus auf eine Region zu richten, grundsätzlich als ”lobenswert“ bezeichnete. Doch im Antrag der Grünen würden zu viele Länder mit sehr unterschiedlichen Strukturen und Problemen zusammengefasst. Es sei unmöglich, diese in einem Antrag zu behandeln. Eine ähnliche Kritik kam auch aus der Unionsfraktion.
Über den Antrag der Grünen wird das Bundestagsplenum am Donnerstagabend entscheiden. Die Sozialdemokraten legten indes einen eigenen Antrag (17/883) vor, indem sie die EU-Kommission und die spanische Ratspräsidentschaft ebenfalls auffordern, das Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru nicht übereilt zu unterzeichnen. Dies komme nach Auffassung der SPD nur dann in Frage, wenn menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards sowie entsprechende Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen in dem Abkommen verbindlich verankert werden. Über diesen Antrag berät der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung.
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