Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2010 > Staatsvertrag zu Verteilung von Versorgungslasten bei Dienstherrenwechsel
Berlin: (hib/STO/JOH) Der Bundestag soll dem mit den Ländern geschlossenen Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln zustimmen. Dies sieht ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1696) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Parlamentsplenums steht.
Hintergrund ist der Vorlage zufolge die mit der Föderalismusreform I vom August 2006 erfolgte Neuordnung der Gesetzgebungszuständigkeit für das Versorgungsrecht der Beamten. Sie macht es laut Bundesregierung erforderlich, die bisher bundeseinheitlich geregelte Verteilung der Versorgungslasten in den Fällen eines bundes- oder länderübergreifenden Dienstherrenwechsels auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen, die Bund und Länder auch künftig gleichermaßen bindet. Dazu haben Bund und Länder den sogenannten Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag geschlossen, dem der Bundestag mit dem vorliegenden Gesetz zustimmen soll.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter