Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2010 > Im Bundestag notiert: Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete
Berlin: (hib/STO) Mit der Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete befasst sich die Bundesregierung in einer Antwort (17/2991) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2859). Danach wird die Erlaubnis zum Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereichs Erkenntnissen der Bundespolizei zufolge meist durch Eintragung der erforderlichen Daten auf der Aufenthaltsgestattung beziehungsweise der Duldung bescheinigt. Der Besitz einer gesonderten Bescheinigung sei weder im Asylverfahrensgesetz noch im Aufenthaltsgesetz vorgeschrieben.
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