Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2010 > Koalition will Anlegerschutzgesetz noch verändern
Berlin: (hib/HLE/KT) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sehen noch Änderungsbedarf an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (17/3628). So machte die Unionsfraktion in einer Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch deutlich, im Zusammenhang mit dem ”Anschleichen an Unternehmen“ zwecks Übernahme seien noch einzelne Punkte in der Diskussion. Bei dem zur Verbesserung des Anlegerschutzes vorgesehenen Produktinformationsblatt seien Haftungsfragen zu klären. Nachdrücklich bekannte sich die Unionsfraktion zu dem Ziel, die endgültige Schließung von offenen Immobilienfonds zu verhindern. Es müsse aber auf Transparenz geachtet werden. Die FDP-Fraktion verwies auf ”Regelungsbedarf“ in Sachen offener Immobilienfonds, die für Kleinanleger attraktiv bleiben müssten. Offene Immobilienfonds sind keine geeigneten Objekte für Großinvestoren, die kurzzeitig Gelder parken wollten.
Der Gesetzentwurf sieht für neu erworbene Anteile an offenen Immobilienfonds eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren vor. Auch danach soll es Einschränkungen geben. Hintergrund der geplanten Änderungen sind erhebliche Anteilrückgaben institutioneller Anleger im Zuge der Finanzkrise, so dass eine Reihe von Fonds wegen nicht ausreichender Liquidität schließen musste. Außerdem sieht der Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes vor, dass Mitarbeiter in der Anlageberatung, Vertriebsverantwortliche und ”Compliance-Beauftragte“ künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu registrieren sind. Zur Verbesserung der Kapitalmarkttransparenz plant die Bundesregierung neue Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für bislang nicht erfasste Transaktionen von Aktien. Damit soll verhindert werden, dass unbemerkt größere Stimmrechtspositionen (”Anschleichen“) in Unternehmen aufgebaut werden können.
Die SPD-Fraktion sprach von Unsicherheiten bei der geplanten Registrierungspflicht von Beratern. Sie erinnerte außerdem daran, dass offene Immobilienfonds ursprünglich als Geldanlagemöglichkeiten für Kleinanleger geschaffen worden seien. Das müsse so bleiben. Die Linksfraktion bezweifelte, dass ein effektiver Verbraucherschutz mit Produktinformationsblättern zu machen sei. Die Handschrift des Gesetzentwurfs sei immer noch ”eindeutig die Handschrift der Finanzlobby“. Die Linksfraktion sprach sich für die Schaffung einer einheitlichen Finanz-Verbraucherschutzbehörde aus.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vermisste Regelungen zum Verbraucherschutz auf dem Markt der Finanzzertifikate. Finanzberater müssten zudem nachweisen, dass der Kunde das Produkt verstanden habe, das er kaufe, argumentierte die Fraktion. Die CDU/CSU lehnte die Hereinnahme von Regelungen für Zertifikate in den Entwurf strikt ab. Das Gesetz solle nur Rahmenbedingungen für den Anlegerschutz schaffen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiedersprach der Union mit dem Hinweis, dass der Markt für Zertifikate ein ähnliches Volumen habe wie der für offene Immobilienfonds. Genauso wie auf dem Grauen Kapitalmarkt, wo es in fünf Fällen einen Schaden von zwei Milliarden Euro gegeben habe, sei auch bei Zertifikaten ein Schaden in erheblicher Höhe für Anleger entstanden.
Daraufhin warf die CDU/CSU den Grünen vor, von offenen Immobilienfonds bis hin zu Betrügereien alles in einen Topf zu werfen und nicht zu differenzieren. Die FDP-Fraktion forderte die Grünen auf, endlich zu akzeptieren, dass der Gesetzentwurf in die richtige Richtung gehe und kein Rückschritt sei. Dies veranlasste den Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Klarstellung, er habe nicht von Rückschritt gesprochen.
Die SPD-Fraktion meldete sich mit dem Hinweis, von einem großen Schritt nach vorn könne bei dem Gesetzentwurf auch nicht die Rede sein. ”Da ist bestenfalls ein Bein gehoben worden, um den ersten Schritt zu machen“, so ein Vertreter der SPD-Fraktion.
Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wird der Gesetzentwurf wahrscheinlich in der am 24. Januar 2011 beginnenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in 2. und 3. Lesung beraten werden.
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