Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011 > Anhörung zu Patientenrechten
Berlin: (hib/MPI/STO) Der Gesundheitsausschuss befasst sich am kommenden Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema Patientenrechte. Ab 14 Uhr werden die Abgeord-neten im Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus Experten zu einem Antrag der SPD-Fraktion (17/907) befragen. In der Vorlage wird gefordert, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patienten-rechte in einem Gesetz zusammenzuführen. Zudem müssten die Patientenrechte erweitert werden. Ein zentraler Aspekt sei die Patientensicherheit. Dabei habe Fehlervermeidung oberste Priorität, schreibt die SPD-Fraktion. Auch die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag festgelegt, ein Patientenrechtegesetz auf den Weg zu bringen. Der Patientenbeauftragte der Bundes-regierung will dazu Mitte Februar ein Diskussionspapier vor-legen, das in den Koalitionsfraktionen beraten werden soll.
Die SPD-Parlamentarier schlagen in ihrem Antrag vor, arbeits-rechtliche Sanktionen für Meldungen eigener und fremder ärztlicher Fehler auszuschließen. Fehler müssten bekannt werden, um zu analysieren, ”an welchen Stellen es Schwach-punkte gibt und welche Mechanismen greifen, um Schadens-folgen zu verhindern“, begründet die SPD ihren Vorstoß. Ferner verlangt die Fraktion, die Beweislastumkehr bei schweren Be-handlungsfehlern gesetzlich zu verankern und zu erweitern. Allerdings strebt sie keine vollständige Beweislastumkehr an. Diese könnte zur Folge haben, dass Versicherungen bestimmte Facharztgruppen nicht mehr versichern, bestimmte Behand-lungen nicht mehr angeboten und Versicherungskosten auf Patienten abgewälzt würden, erläutern die Sozialdemokraten.
Die Abgeordneten wollen die Rechtsposition der Patienten im Bereich der ärztlichen Dokumentation verbessern. Noch immer sei es für Patienten, aber auch für Rechtsanwälte und Gerichte schwierig, im Streitfall Zugang zu vollständigen Patientenakten zu bekommen, heißt es in dem Antrag. Außerdem sollen nach dem Willen der SPD die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Stimmrecht erhalten. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Er legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein