Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2011 > Menschenhandel in den Griff bekommen – Opfern helfen
Die Sachverständige Helga Konrad, ehemalige OSZE-Sonderbotschafterin gegen Menschenhandel aus Wien, schlug unter anderem vor, Opferschutz müsse als staatliche Aufgabe anerkannt und entsprechend gefördert werden. Es liege in der Verantwortung der Staaten und ihrer jeweiligen Regierungen, Gesetze und politische Konzepte zu vollziehen und ”umfassende Betreuungsangebote“ entsprechend zu finanzieren, die eine völlige Rehabilitierung der Opfer ermöglichen. Von staatlicher Seite müsse die Festnahme, Ausweisung oder Abschiebung von Opfern von Menschenhandel untersagt werden, bis ein Befund über ihren physischen und psychischen Zustand vorläge und eine weitere Betreuung sicher gestellt sei.
Konrad sprach sich weiterhin dafür aus, dass Polizei und Einwanderungsbehörden alles tun müssten, um festzustellen, ob eine Person ein Opfer von Menschenhandel sei. Sie sollten bei diesen Erhebungen dringend mit einschlägigen Nichtregierungsorganisationen (NRO) zusammenarbeiten. Robert Moossy, Director of the Human Trafficking Prosecution Unit beim US-Justizministerium, betonte ebenfalls, NRO seien ein wichtiger Bestandteil erfolgreicher Programme zur Bekämpfung von Menschenhandel. Die Organisationen leisteten Opferhilfe und trügen dazu bei, Vertrauen zwischen den betroffenen Menschen und den Strafverfolgungsbehörden aufzubauen. Die meisten Bundesstaaten der USA, so Moossy weiter, verfügten mittlerweile über ein eigenes Strafrecht gegen den Menschenhandel.
Die Vorsitzende der Organisation SODWODI (”Solidarity with Women in Distress“), Schwester Lea Ackermann, erklärte, dass der ”Menschenhandel blüht“ und dass sie das ”auf die Palme“ brächte. So genannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften seien einzurichten, die gezielt dem Problem des Menschenhandels Herr werden könnten. Die Gewinne der Täter seien gezielt abzuschöpfen, um so die Opfer des Menschenhandels unterstützen zu können. Die Sachverständige regte darüberhinaus an, den Zugang zum Arbeitsmarkt bundesweit einheitlich zu regeln.
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