Berlin: (hib/MPI) Das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), soll ein neues Instrument für die Bewertung von Behandlungs- und Untersuchungsmethoden bekommen, deren Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist. Die Möglichkeit, innovative Methoden zeitlich begrenzt unter Aussetzung des üblichen Bewertungsverfahrens zu erproben, solle mit dem geplanten Versorgungsstrukturgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
17/6397) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (
17/6190). Darin heißt es weiter, der G-BA habe bei noch unzureichendem Nutzenbeleg nach geltender Rechtslage zwar die Möglichkeit, eine Methode auszuschließen, nicht aber, auf eine Beseitigung der unzureichenden Evidenzlage hinzuwirken. ”Ein frühzeitiger Ausschluss wegen unzureichender Evidenz konnte bisher dazu führen, dass innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in Deutschland in der GKV-Versorgung nicht erbracht werden konnten“, betont die Regierung.
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