Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2011 > SPD-Fraktion will Kinderrechte im Grundgesetz verankern
Die Bundesrepublik hatte die Kinderrechtskonvention nur unter Abgabe einer ausländerrechtlichen Vorbehaltserklärung unterzeichnet, nach der es beispielsweise möglich war, Minderjährige in Abschiebehaft zu nehmen. Am 15. Juli 2010 wurde die Vorbehaltserklärung von Deutschland rechtsverbindlich zurückgezogen.
Die Sozialdemokraten sprechen sich zudem für die Verankerung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe aus, um die Rechte von Kindern zu stärken. Außerdem müsse der Nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 – 2010“ unter Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren fortgeschrieben werden. Auf der EU-Ebene soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion für die Etablierung eines Monitoring-Systems zur Überwachung der Kinderrechte sowie einen turnusmäßigen EU-Staatenbericht, der an den UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder zu übermitteln ist, einsetzen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein