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Nach Angaben der Bundesregierung will die Kreditwirtschaft die Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate durch eine Änderung von allgemeinen Geschäftsbedingungen herbeiführen. Die Banken könnten die Umstellung daher in Eigenregie auf vertraglicher Grundlage durchführen. Gesetzgeberische Maßnahmen seien nicht erforderlich.
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