Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2012 > Linksfraktion will Kostenbeteiligung Betroffener nach Brustimplantate-Skandal ausschließen
Die Linke schreibt in ihrem Antrag, wer als Folge medizinisch nicht notwendiger ästhetischer Operationen, Tätowierungen oder Piercings medizinisch behandelt werden muss, werde von seiner Krankenkasse nach geltendem Recht an den Kosten der Behandlung beteiligt. Diese Selbstverschuldens-Regel hätten die Fraktionen von Union und SPD im Jahr 2007 gemeinsam geschaffen. Für privat Krankenversicherte gelte diese Regel nicht. Die privaten Krankenversicherungen zahlen nach Darstellung der Abgeordneten „sogar die Einsetzung eines neuen Implantats“.
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