Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > Begleitgesetz zur Einführung des europäischen Zahlverkehrs geplant
Die Bundesregierung verwies darauf, dass es bei den Verhandlungen auf EU-Ebene gelungen sei, längere Übergangsfristen für Überweisungen und Lastschriften auszuhandeln. Dazu gehöre auch, dass die Kreditwirtschaft zunächst Verfahren mit automatischer Umwandlung von Kontonummer und Bankleitzahl in die SEPA-Nummer anbieten dürfe. Entgegen der ursprünglichen EU-Absicht würden erteilte Lastschriftermächtigungen weitergelten.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP begrüßten die Verhandlungsergebnisse in Brüssel. Die Bundesregierung habe die Forderungen des Bundestages auf EU-Ebene durchgesetzt, erklärte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Jetzt müsse es darum gehen, die Bevölkerung über SEPA zu informieren. Die FDP-Fraktion sprach von einem „gelungenen Kompromiss“ und forderte die Kreditwirtschaft auf, für das Verfahren zu werden. Die SPD-Fraktion begrüßte, dass mit SEPA grenzüberschreitende Überweisungen auf einfache Weise und zu akzeptablen Kosten möglich würden. Verwundert zeigte sich die SPD-Fraktion jedoch über frühere Reaktionen der CDU/CSU mit deutlicher Kritik an SEPA.
Die Linksfraktion sprach die Notwendigkeit an, die Einführung des neuen Verfahrens zu begleiten, und Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf Probleme bei Gebühren für geplatzte Lastschriften. Grundlage der Debatte war ein von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/8072) vorgelegter Bericht über die Maßnahmen der Kreditwirtschaft zur Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Lastschriftmandat.
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