Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > Bundesregierung überprüft Paragraph 3 des Asylbewerbergesetzes
Darin kritisieren die Fragesteller, dass die Leistungen für Asylsuchende, geduldete und ausreisepflichtige Menschen sowie solche mit einer Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen seit Einführung des Gesetzes im Jahr 1993 unverändert geblieben seien. Mittlerweile habe die Bundesregierung erkannt, dass zumindest die Festsetzung der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz „nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 zur Berechnung des soziokulturellen Existenzministeriums entspricht“, schreibt die Fraktion weiter.
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