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Danach sollen zur „Erschließung von Potenzialen im Inland“ die Bemühungen um ausländische Hochschulabsolventen verstärkt sowie die bislang einjährige Frist, innerhalb derer ausländische Absolventen einer deutschen Hochschule sich einen Arbeitsplatz suchen können, auf 18 Monate verlängert werden. Auch soll laut Vorlage unter anderem eine weitergehende Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete geschaffen werden.
Neben „nachfrageorientierten Regelungen“, nach denen unter anderem für bestimmte Berufsgruppen ein genereller Bedarf festgestellt werden können und damit im Einzelfall keine sogenannte Vorrangprüfung mehr erforderlich sein soll, werden in dem Antrag auch „angebotsorientierte Regelungen“ gefordert. Danach soll im Rahmen eines Modellprojekts ein Punktesystem eingeführt werden. Mit ihm sollen Ausländer, die anhand ihrer Qualifikationen einen bestimmten Punktestand erreichen, unabhängig von einem konkreten Arbeitsplatzangebot eine Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis erhalten können. Zu den weiteren Maßnahmen, die in dem Antrag gefordert werden, zählt unter anderem, das in Paragraf 30 des Aufenthaltsgesetzes geregelte Erfordernis des Spracherwerbs vor Einreise beim Ehegattennachzug abzuschaffen.
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