Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2012 > Öffentliche Anhörung zum EU-Leerverkaufsverbot
Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz)“ (17/9665). Mit dem Entwurf werden eine Reihe von Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz, wie beispielsweise das nationale Leerverkaufsverbot sowie das Verbot bestimmter Kreditderivate, aufgehoben, weil sie von der EU-Vorschrift „weitgehend verdrängt“ werden, wie die Regierung schreibt.
Als Sachverständige sind Vertreter von Börse Stuttgart, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Deutsche Börse, Deutsche Bundesbank, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Deutsches Aktieninstitut und Deutsche Kreditwirtschaft eingeladen. Außerdem werden Professor Anne-Laure Delatte (Rouen Business School), Professor Heribert Hirte (Universität Hamburg) und Marita Rindermann (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland erwartet.
Zum Inhalt der EU-Verordnung teilt die Bundesregierung mit, diese enthalte unmittelbar geltende Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Aktien, die zum Handel an europäischen Handelsplätzen zugelassen seien. Außerdem gebe es Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Staatsanleihen von EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Zudem würden Kreditversicherungen (Credit Default Swaps) auf Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer sowie der Europäischen Union verboten, wenn sie keinen Absicherungszwecken dienen.
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