Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2012 > Anhörung über Vorlagen zu Richtlinienvorschlägen für konzerninterne Entsendung
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (17/4190), die Richtlinien zur konzerninternen Entsendung und zur Saisonarbeit „sozial gerecht“ zu gestalten. Die Bundesregierung soll der Vorlage zufolge alle Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen, damit Mindestlohntarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können, und einen allgemeinen Mindestlohn gesetzlich regeln. Zudem soll sie sich nach dem Willen der SPD-Fraktion unter anderem für Änderungen der Richtlinienentwürfe dahingehend einsetzen, dass auch regionale Tarifverträge für Drittstaatsangehörige bindend sind.
Die Fraktion Die Linke fordert in zwei Anträgen die Bundesregierung auf, die Kommissionsvorschläge zur sogenannten Konzernentsenderichtlinie und zur Saisonarbeiterrichtlinie abzulehnen. Das in der Konzernentsenderichtlinie genannte Ziel sei, „es multinationalen Unternehmen zu erleichtern, Fach- und Führungskräfte sowie Auszubildende aus Drittstaaten konzernintern zu versenden, und zwar aus einem Unternehmensteil in einem Drittstaat in einen Unternehmensteil innerhalb der Europäischen Union“, heißt es in der einen Vorlage (17/4039). Die Richtlinie regele für diese Fälle die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen. Der Richtlinienentwurf diene „vollkommen einseitig den Interessen multinationaler Konzerne an billigen Arbeitskräften“. Die Rechte der Drittstaatsangehörigen würden nicht beachtet. Der Richtlinienentwurf zur saisonalen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen diene „vollkommen einseitig den Interessen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern an noch billigeren Arbeitskräften“, kritisiert die Fraktion in dem zweiten Antrag (17/4045).
Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll der Kommissionsentwurf der Richtlinie zur konzerninternen Entsendung „grundlegend und umfassend“ überarbeitet werden. In der Richtlinie müsse klargestellt werden, dass für die „Arbeitsbedingungen der Entsendung und der Weiterentsendung alle arbeitsrechtlichen Vorschriften desjenigen Mitgliedsstaates gelten müssen, in dem die Arbeitnehmenden ihrer Tätigkeit nachgehen“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/4885). Dabei müsse ein „enger Konzernbegriff“ zur Anwendung kommen. „Die auf diese Weise entsendeten Beschäftigten erhalten damit gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort und genießen alle im Aufnahmeland üblichen Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte inklusive Streikrecht“, argumentiert die Fraktion. In einem weiteren Antrag (17/5234) tritt sie dafür ein, die Rechte von Saisonarbeitern zu stärken.
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