Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2012 > Agrarausschuss lehnt Antrag auf kurzfristige Novellierung des Gentechnikgesetzes ab
Der Vorschlag, die Pollen rechtlich aus der Liste der Zutaten herauszunehmen, löst aus Sicht der Grünen das grundsätzliche Problem nicht. Für Pollen gelten bislang die lebensmittelrechtlichen Anforderungen wie für Lebensmittelzutaten und müssen deshalb auf einer Zutatenliste ausgewiesen werden. Die FDP begründete, dass „Pollen im Honig keine Zutat sind, weil sie nicht durch menschliches Zutun in den Honig gelangen“. Würden Pollen nicht mehr als Zutaten betrachtet, könne die Wirkung des Urteils des EuGH rückgängig gemacht werden. „Wir wollen Rechtssicherheit“, hieß es seitens der Liberalen. „Das passiert, wenn wir den Weg der EU-Kommission gehen.“ Deshalb lehnte die FDP den Antrag der Linken ab. Die CDU/CSU sah ebenfalls nicht den Handlungsbedarf, den die Linksfraktion anmahnte, weil „keine Gefährdung für die Bienen und keine Risiken für den Menschen bestehen“, weil der Pollenanteil unter den Grenzwerten liege. Dies sei wissenschaftlich untermauert. Die Fraktion mahnte die Notwendigkeit einer Lösung des Problems an und betonte, dass ein generelles Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen nicht durchgesetzt werden könne, „weil es laut EuGH nicht verboten werden kann“. Ein Vertreter der Regierung erklärte, dass zur Zeit „keine Gefährdung vorliegt“. Ein Eintrag durch transgene Pollen in deutschen Honig könne ausgeschlossen werden, weil derzeit nur 0,8 Hektar Versuchsfläche mit gentechnisch veränderte Organismen, die dafür in Frage kämen, in Deutschland ausgewiesen seien. Außerdem wären die Imker nach Gesetzeslage schon jetzt nicht schutzlos, denn sie könnten auf Grundlage des gültigen Gentechnikgesetztes Vorsorgepflichten und das Prinzip der guten fachlichen Praxis geltend machen.
Zulassung in der EU in Verkehr zu bringen - seitens der EU-Kommission problematisch sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen pflichtete bei, dass aufgrund der aktuellen Lage die „Imker der Agrogentechnik ungeschützt ausgesetzt sind“. Der Vorschlag, die Pollen rechtlich aus der Liste der Zutaten herauszunehmen, löst aus Sicht der Grünen das grundsätzliche Problem nicht. Für Pollen gelten bislang die lebensmittelrechtlichen Anforderungen wie für Lebensmittelzutaten und müssen deshalb auf einer Zutatenliste ausgewiesen werden. Die FDP begründete, dass „Pollen im Honig keine Zutat sind, weil sie nicht durch menschliches Zutun in den Honig gelangen“. Würden Pollen nicht mehr als Zutaten betrachtet, könne die Wirkung des Urteils des EuGH rückgängig gemacht werden. „Wir wollen Rechtssicherheit“, hieß es seitens der Liberalen. „Das passiert, wenn wir den Weg der EU-Kommission gehen.“ Deshalb lehnte die FDP den Antrag der Linken ab. Die CDU/CSU sah ebenfalls nicht den Handlungsbedarf, den die Linksfraktion anmahnte, weil „keine Gefährdung für die Bienen und keine Risiken für den Menschen bestehen“. Der Pollenanteil liege unter den Grenzwerten. Dies sei wissenschaftlich untermauert. Die Fraktion mahnte die Notwendigkeit einer Lösung des Problems an und betonte, dass ein generelles Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen nicht durchgesetzt werden könne, „weil es laut EuGH nicht verboten werden kann“. Ein Vertreter der Regierung erklärte, dass zur Zeit „keine Gefährdung vorliegt“. Ein Eintrag durch transgene Pollen in deutschen Honig könne ausgeschlossen werden, weil derzeit nur 0,8 Hektar Versuchsfläche mit gentechnisch veränderte Organismen, die dafür in Frage kämen, in Deutschland ausgewiesen seien. Außerdem wären die Imker nach Gesetzeslage schon jetzt nicht schutzlos, denn sie könnten auf Grundlage des gültigen Gentechnikgesetztes Vorsorgepflichten und das Prinzip der guten fachlichen Praxis geltend machen.
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