Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2013 > Linke fordert, dass Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt wird
Nach Ansicht der Abgeordneten sind die einschlägigen berufs- und sozialrechtlichen Normen ungeeignet, Korruption im Gesundheitswesen effektiv zu bekämpfen. Zwar verbiete das Berufsrecht den Ärzten, Geschenke oder andere Vorteile anzunehmen. „Allerdings sind diese Regelungen bei vielen Ärztinnen und Ärzten wenig bekannt und können vor allem auch nur mangelhaft durchgesetzt werden“, meinen die Abgeordneten. Ähnliches gelte für die Regelungen im Sozialrecht (v.a. §128 SGB V), die seit 2009 die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und nichtärztlichen Leistungserbringern gesetzlich verbieten. Sie kranken nach Auffassung der Abgeordneten an den unzureichenden Ermittlungs- und Sanktionskompetenzen der beauftragten Institutionen der Selbstverwaltung.
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