Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2013 > Öffentliche Anhörung zur Honorar-Anlageberatung
Bisher finde die Anlageberatung in Deutschland hauptsächlich in Form der provisionsgestützten Beratung statt, schreibt die Regierung in dem Gesetzentwurf. Dabei werde die Beratung durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte erhalte. „Dieser Zusammenhang ist den Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen häufig nicht bewusst“, begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf.
Nach den Vorschriften des Gesetzentwurfs darf Honorar-Anlageberatung in Zukunft nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Der Honorar-Anlageberater muss über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken. Honorar-Anlageberater müssen sich in ein Register eintragen lassen, das auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich einsehbar ist. Daneben wird es noch den Honorar-Finanzanlagenberater geben, der nur zu bestimmten Produkten wie offenen Investmentfonds beraten darf und dafür eine geweberechtliche Erlaubnis haben muss.
Außerdem geht es in der Anhörung um einen Antrag der SPD-Fraktion (17/8182), mit dem ebenfalls das Ziel verfolgt wird, eine Honorarberatung zu etablieren. Die Fraktion fordert, dass ein neues Berufsbild für unabhängige Berater als Alternative zur provisionsgebundenen Beratung geschaffen werden soll. Des Weiteren soll Honorarberatern vorgeschrieben werden, eine Berufshaftpflichtversichrung abzuschließen.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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