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Hintergrund der zweistündigen Anhörung sind ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Gesetzentwurf (17/12193) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7373). Ziel der Grünen-Initiative ist eine Klarstellung des „assoziationsrechtlichen Rechtsstatus“. Die Abgeordneten verweisen zur Begründung darauf, dass der Europäische Gerichtshof in mehr als 50 Entscheidungen festgestellt habe, dass die EU-Staaten den in der Union lebenden türkischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen „Rechte vorenthalten, wie sie sich aus dem Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei und den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsakten ergeben“. Diese Rechte, so fordern die Grünen, müssten im deutschen Recht verankert werden. In ihrem Gesetzentwurf ist daher unter anderem vorgesehen, dass einem Ausländer, dem aufgrund des Assoziationsabkommens ein Aufenthaltsrecht zusteht, von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird, wenn die erforderlichen Angaben vorliegen.
Für einen Kurswechsel in der Einwanderungspolitik macht sich die Linksfraktion in ihrem aus dem Jahr 2011 stammenden Antrag stark. Die Bundesregierung solle den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens vom 30. Oktober 1961 zum Anlass nehmen, „ihre bisherige restriktive Einwanderungspolitik grundsätzlich zu ändern“, fordert die Fraktion. Im „Umgang mit der eingewanderten Bevölkerung, ihren Nachkommen und künftiger Einwanderung“ solle sich die Regierung „vor allem von dem Grundsatz der Gleichbehandlung und den Menschenrechten“ leiten lassen. Dies erfordere unter anderem erleichterte Einbürgerungen sowie ein „Wahlrecht auf allen Ebenen“.
Außerdem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, die „Verschlechterungsverbote im Assoziationsrecht EWG-Türkei entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes“ umfassend umzusetzen und gesetzlich zu verankern. Dies erfordere unter anderem die Rücknahme der seit August 2007 geltenden Regelungen der Sprachnachweise im Ausland als Voraussetzung für den Ehegattennachzug sowie die „Ermöglichung einer weitgehend visumfreien Einreise, jedenfalls auch zu touristischen und familiären Besuchen im Rahmen der passiven Dienstleistungsfreiheit“, heißt es in dem Antrag der Linksfraktion.
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