Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2013 > Kreditwirtschaft will kurze Leine für die KfW
Nach dem Kreditwesengesetz gilt die staatliche Förderbank KfW nicht als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne dieses Gesetzes. Damit unterliegt sie auch nicht wie andere Banken der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Deutsche Bundesbank. Zwar hält sie wesentliche Aufsichtsvorschriften ein, aber lediglich auf freiwilliger Basis. Das wollen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ändern und haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (17/12815) eingebracht. Danach soll des Bundesfinanzministerium ermächtigt werden, im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium per Rechtsverordnung festzulegen, welche bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften bei der KfW anzuwenden sind. In der Begründung heißt es, die KFW habe zwar ein besonderes Geschäftsmodell, verfolge einen gesetzlich festgelegten staatlichen Auftrag und sei daher grundsätzlich nicht mit anderen Kreditinstituten vergleichbar. Es gebe aber „ein Bedürfnis, rechtsverbindlich und transparent festlegen zu können, welche bankenaufsichtlichen Standards für die KfW entsprechend gelten“.
In dem öffentlichen Fachgespräch zu diesem Gesetzentwurf begründete eine Vertreterin der Unionsfraktion den Vorstoß der Koalitionsfraktionen damit, dass es gelte, „den Staat vor Risiken zu bewahren, die auch aus einer Förderbank kommen könnten“. Die an dem Gespräch teilnehmenden Sachverständigen aus der Kreditwirtschaft, der Finanzaufsicht sowie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßten diesen Vorstoß einhellig. Allerdings geht er den Verbänden der Kreditwirtschaft nicht weit genug. Sie fordern statt einer ministeriellen Verordnung eine gesetzlich verbindliche Festlegung von Aufsichtsnormen, die denen anderer Banken entsprechen. Eine Vertreterin der Kreditwirtschaft begründete dies im Ausschuss vor allem damit, dass die KfW mit verschiedenen ihrer Geschäftstätigkeiten in Konkurrenz zu privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Banken stehe. Die Förderfähigkeit der KfW werde dadurch nicht eingeschränkt, da diese auf der Bundesgarantie für die KfW sowie ihrer Befreiung von der Körperschaftssteuer beruhe.
Die Repräsentanten von Bafin, Bundesbank und DIHK schlossen sich dieser Ansicht allerdings nicht an. Der Repräsentant der KfW wies zudem darauf hin, dass diese aufgrund ihrer Größe als systemrelevant eingestuft und der Aufsicht durch die Europäische Zentralbank unterliegen würde, wenn sie als normale Bank gelten würde. Daran habe niemand in Europa Interesse, weshalb die KfW wie auch nationale Förderbanken anderer Länder ausdrücklich von der Europäischen Bankenrichtlinie ausgenommen sei.
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