Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2013 > Brandenburgs Verfassungsschutz Thema beim NSU-Ausschuss
Meyer-Plath steht seit August 2012 kommissarisch an der Spitze des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in Dresden, nachdem sein Vorgänger Reinhard Boos wegen Ungereimtheiten bei der Aufklärung des NSU-Skandals zurückgetreten war.
Meyer-Plath schilderte in der Sitzung des U-Ausschusses am Montag, wie er in der 1990-er Jahren beim LfV Brandenburg zunächst bei der Auswertung und dann bei der Beschaffung mit der Quelle „Piatto“ umgegangen war. Szczepanski hatte sich während seiner Untersuchungshaft nach dem Mordversuch zur Zusammenarbeit mit dem Brandenburger Verfassungschutz bereiterklärt und am 7. September 1994 die erste Meldung verfasst. Durch die jahrelange Zusammenarbeit mit „Piatto“ habe die noch im Aufbau befindliche Behörde „tiefe Einblicke in rechtsextreme Strukturen in Brandenburg erhalten“, sagte Mayer-Plath. Szczepanski habe wegen seines Mordversuchs an dem Afrikaner in der Neonazi-Szene teils Heldenstatus gehabt. Für die über die rechte Szene noch zu gering informierten Verfassungsachützer habe es nach Aufnahme der Kooperation mit „Piatto“ geheißen: „Besser geht es nicht.“ Es seien so viele Straftaten verhindert worden. Insgesamt habe Szczepanski von 1994 bis 2000 für seine Spitzeleien rund 50.000 D-Mark erhalten.
Im August 1998 habe „Piatto“ erstmals Hinweise auf das Zwickauer Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gegeben. Er habe gemeldet, „drei sächsische Skinheads wollten sich zur Flucht nach Südafrika absetzen“, so Meyer-Plath. „Diese Meldung sagte mir damals gar nichts.“ Im September 1998 habe er von „Piatto“ erfahren, dass das Trio mit Waffen versorgt werden sollte, um für die Flucht einen weiteren Überfall zu begehen. Der Brandenburger Verfassungsschutz gab die Meldung aber aus Quellenschutzgründen nicht an die Thüringer Polizei weiter, die mit der Fahndung nach dem Thüringer Trio betraut war. Damit sei er aber nicht befasst gewesen. Meyer sagte vor dem NSU-Ausschuss, er sei heute „traurig“, dass die von „Piatto“ erfahrenen Meldungen nicht dazu geführt hätten, dass das untergetauchte Thüringer Trio nicht gefasst worden sei.
Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) zeigte sich empört, dass ein Schwerkrimineller wie Carsten Szczepanski überhaupt als V-Mann des Verfassungsschutzes angeworben werden konnte. Er fragte Meyer-Plath, ob er in seiner Zeit als Mitarbeiter des LfV in Brandenburg dies reflektiert habe. Der Zeuge sagte, er sei seinerzeit gerade fünf Monate in der Behörde gewesen und habe dies „nicht hinterfragt“. Als Auswerter habe er darauf vertraut, dass seine Vorgesetzten dies richtig entschieden hätten. „Ich habe dann die Früchte geerntet.“ Heute würde es aufgrund neuer Dienstvorschriften keine Zusammenarbeit des sächsischen und brandenburgischen Verfassungsschutzes mit einer Person wie Szczepanski mehr geben, sagte Meyer-Plath.
Sebastian Edathy und Clemens Binninger (CDU) konfrontierten den Verfassungsschützer auch mit teils eigens angefertigten Vermerken, aus denen hervorgehe, dass nicht die Justiz, sondern Meyer-Plath die „treibende Kraft“ (Binninger) gewesen sei, 1997 die verhängte Postkontrolle bei „Piatto“ in der JVA Brandenburg zu lockern. So sollte der Informationsfluss zur rechtsextremen Szene wieder besser laufen und der Verfassungschutz wieder mehr Einblicke über seinen Spitzel Szczepanski bekommen. Der Zeuge sagte, die Entscheidung dazu habe in der Verantwortung der Justiz gelegen, so wie auch das frühzeitige Haftende für Szczepanski nach nur zwei Dritteln der Haftstrafe. Mit letzterem habe er nichts zu tun.
Vor dem U-Ausschuss waren auch zwei Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in nichtöffentlicher Sitzung geladen. Der BfV-Mitarbeiter G.B. betreute als V-Mann-Führer zeitweise den V-Mann „Corelli“. Der Name „Corelli“, der fast zwei Jahrzehnte für den Verfassungsschutz in der rechtsextremen Szene gespitzelt hatte, fand sich in einem Adressbuch des NSU-Mitglieds Uwe Mundlos. Auch der V-Mann-Führer „Gabaldo“ vom BfV war geladen.
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