Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2013 > Neue Investmentkommanditgesellschaft überwiegend positiv beurteilt
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung multinationale Konzerne dazu animieren, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) soll in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investmentkommanditgesellschaft, erfolgen. Mit dieser Lösung werde die für Doppelbesteuerungsabkommen notwendige steuerrechtliche Transparenz hergestellt, und Nachteile bei der Erstattung ausländischer Quellensteuern würden künftig vermieden, erwartet die Bundesregierung.
Der Bundesrat fordert die Streichung dieser Investmentkommanditgesellschaft aus dem Entwurf. „Insbesondere die Streichung der steuerlichen Begleitregelungen zum Pension-Pooling würde die aufsichtsrechtliche Förderung dieses Produkts, dass der Optimierung der betrieblichen Altersvorsorge dienen soll, konterkarieren“, warnte der BVI. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche lobte die Investmentkommanditgesellschaft: „Dadurch wird ein nationales im Inland wie Ausland voll transparentes Vehikel für Pension Pooling geschaffen, wodurch der Finanzplatz Deutschland gestärkt wird.“ Auch Edgar Wallach (Kanzlei Hengeler Müller) erklärte, die Regelungen würden im Wesentlichen die steuerlichen Anforderungen berücksichtigen, die an ein effizientes Pension Asset Pooling im Inland zu stellen seien: „Sie sind daher uneingeschränkt zu begrüßen.“ Deutsche international tätige Unternehmen würden ein Pensionsvolumen von rund 350 Milliarden Euro verwalten. Damit es nicht zu Verlagerungen dieser Gelder ins Ausland komme, wo entsprechende Vehikel für Pension Pooling existieren würden, werde die Investmentkommanditgesellschaft gebraucht.
Dagegen warnte die Deutsche Steuergewerkschaft vor der Einführung der Investmentkommanditgesellschaft: „Neben einer weiteren Verkomplizierung dieses bereits heute sehr komplexen und schwierig zu handhabbaren Rechtsgebietes kann die Einführung der neuen Rechtsform zu Steuergestaltungsmöglichkeiten führen, die in ihren Auswirkungen nicht abzuschätzen sind“, hieß es in der Stellungnahme der Organisation. Die Gründung der neuen Investmentkommanditgesellschaft müsse nicht auf Pension Asset Pooling beschränkt sein. „Nutzungen zu anderen Zwecken sind möglich“, stellte die Steuer-Gewerkschaft fest.
Differenziert äußerte sich Jürgen Brandt, Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages: „Der Umstand, dass bereits in anderen EU-Staaten der Investmentkommanditgesellschaft vergleichbare Vehikel wie zum Beispiel Fonds commun de placement (FCP) geschaffen wurden und damit bereits auf dem europäischen Markt als Konkurrenten auftreten, könnte für die Übernahme dieses Instruments auch in das deutsche Investmentsteuerrecht sprechen. Dies schließt indessen aus der Sicht des Finanzgerichtstages nicht aus, den Bedenken des Bundesrates wegen möglicher missbräuchlicher Gestaltungen hinreichend durch eine ausdrückliche Beschränkung des Vehikels auf das Pension-Asset-Pooling Rechnung zu tragen.“
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft begrüßten in einer gemeinsamen Stellungnahme den Gesetzentwurf grundsätzlich. Sie warnten aber vor zu negativen Auswirkungen für Anleger. So sei geplant, dass es bei Publikumsfonds und bei Spezialfonds bei einem Verstoß gegen Anlagevorschriften nicht mehr wie bisher zu einem Bußgeld, sondern zu einem Verlust der transparenten Besteuerung kommen könne. Dies könne ganz erhebliche negative Folgen für Anleger haben, warnten die Spitzenverbände. Der Luxemburger Investmentverband ALFI warnte vor dem Vorschlag des Bundesrates, den Bestandsschutz für bereits bestehende Investmentvermögen zu befristen. Eine Vielzahl bestehender Luxemburger Fonds habe keine Möglichkeit, die Erfordernisse für eine Qualifikation als Investmentfonds nach künftigem Recht zu erfüllen. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI).
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