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die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Hindernisse, die einer solchen allgemeinverbindlichen Festlegung entgegenstehen, müssten abgebaut werden und ein Branchenmindestlohn dürfe nicht mehr daran scheitern, dass weniger als 50 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, schreibt Die Linke. Werde ein Tarifvertrag mit einem geringeren als dem einzuführenden gesetzlichen Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt, müsse dennoch der gesetzliche Mindestlohn gelten, heißt es weiter.
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