Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2013 > Pille danach bleibt rezeptpflichtig
Zur Begründung führte die CDU/CSU-Fraktion an, es seien in einer entsprechenden Anhörung wissenschaftlich aufbereitet Gründe angeführt worden, die gegen eine Freigabe sprächen. In Deutschland gebe es zwei Notfallkontrazeptiva. Eines davon, Ulipristal, sei im Vergleich zum zweiten Mittel Levonorgestrel ein „besseres Medikament“, sei aber von der EU zugelassen. In Deutschland könne nur die Verschreibungspflicht von Levonorgestrel aufgehoben werden, dagegen sprächen aber stärkere Nebenwirkungen und eine schwächere Wirksamkeit. In England und Frankreich sei zudem mit der Freigabe der Notfallverhütung die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche angestiegen. Grundsätzlich, so die Union, sei eine ärztliche Beratung bei der Verwendung dieser Medikamente nötig.
Diese Sicht teilen auch die Liberalen. Die Fraktion betonte in der Sitzung, es sei problematisch, die Pille danach „mit Kopfschmerztabletten gleichzusetzen“, dies werde mit einer Herausnahme aus der Verschreibungspflicht aber getan. Dreh- und Angelpunkt bei dieser Frage sei die Beratung – es sei nur schwer vorstellbar, dass diese „im Apothekenverkaufsraum“ stattfinden könne.
Die Opposition hält diese Argumente für vorgeschoben. Die Linke betonte, ihr Antrag folge Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Fraktion fordert neben einer Aufhebung der Verschreibungspflicht auch, dass die Notfallverhütungsmittel bis zum 20. Lebensjahr erstattungsfähig sein sollen, damit Verhütung im Notfall „nicht eine Frage des Geldbeutels“ sei. Bei den Gegnern der Freigabe spiele neben einer „berufsständischen Argumentation“ auch das „ein oder andere Gramm an Ideologie“ eine Rolle.
Die SPD-Fraktion wies in der Sitzung darauf hin, dass die Pille danach in 78 Ländern rezeptfrei sei und man dort nie von gesundheitlichen Beeinträchtigungen gehört habe. Dass man in Deutschland „plötzlich eine medizinische Gefahr“ sehe, seien „vorrangig berufsständische Argumente“. Es gebe „keinen Grund“, die Rezeptfreiheit der Medikamente nicht zu wollen – es wäre gut, wenn man sich in Deutschland der Frage nach mehr sexueller Selbstbestimmung stellen würde.
Bündnis 90/die Grünen zeigten sich erstaunt darüber, dass Schwarz-Gelb den Apothekern die nötige Beratung nicht zutrauen würde. Die Koalition führe „fadenscheinige Argumente“ an; die Gegner der Freigabe hätten vor allem berufsständische und wirtschaftliche Interessen. Davon dürfe man sich „nicht ernsthaft“ bei der Entscheidung leiten lassen. Man sei froh um die niedrigen Abtreibungsraten in Deutschland und müsse „dafür sorgen, dass das so bleibt“. Weil es aber insbesondere in einigen Landstrichen viele katholische Krankenhäuser gebe, sei der Zugang zu Notfallverhütungsmitteln „extrem erschwert“ – dies könne zu ungewollten Schwangerschaften und Abbrüchen führen. Es gebe innerhalb der Ärzteschaft den Mythos, Ulipristal sei das bessere Medikament; dies lasse sie aus der Wirksamkeitsstudie aber nicht schließen. Es gebe bereits seit 2003 die Empfehlung des BfArM, das Präparat freizugeben und überdies genügend Erfahrungen mit dem Medikament.
Der Antrag der Linken wurde mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung von SPD und Bündnisgrünen abgelehnt, der Antrag der SPD scheiterte an den Stimmen von Union und FDP gegen SPD und Grüne bei Enthaltung der Linken.
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