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Mit dem Entwurf sollen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz zu einem einheitlichen Informationszugangsgesetz zusammengefasst werden. Dabei orientiert er sich den Angaben zufolge sich „jeweils an der Regelung mit dem höheren Transparenzniveau“. Gleichzeitig sollen die Ergebnisse der Evaluation des IFG aufgegriffen werden, die das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer im Jahr 2012 vorgenommen hatte.
Neben dem Informationszugangsrecht sieht der Entwurf zudem eine Verpflichtung „zur aktiven Veröffentlichung im Gesetz bezeichneter wesentlicher Informationen der Verwaltung“ vor. Die Behörden sollen dadurch angehalten werden, Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus zu veröffentlichen und sie den Bürgern „einfach und kostenfrei in öffentlich zugänglichen Datenbanken zur Verfügung zu stellen“. Ferner soll mit der Vorlage die Stellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gestärkt werden.
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