Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2013 > CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen bringen Gesetzentwurf für Suche und Auswahl eines Standorts für hochradioaktiven Abfalls ein
Die Grundlagen für den Entwurf des Standortauswahlgesetzes gehen auf eine Einigung zwischen Bund, Ländern und den Fraktionen zurück, die am 9. April 2013 erzielt worden war. Dabei hatte man sich darauf verständigt, dass die Lösung für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle innerhalb einer Generation gefunden werden soll. Die Entsorgung der Abfälle wird danach ausschließlich in Deutschland erfolgen. Die Standortauswahl wird nach wissenschaftlichen Kriterien beschlossen und soll die bestmögliche Sicherheit bieten. Bundestag und Bundesrat werden die wesentlichen Entscheidungen für die Standortauswahl beschließen. Die Suche nach einem Standort wird nach dem Prinzip der „weißen Landkarte“ erfolgen. Das bedeutet, dass keine Standort - wie zum Beispiel Gorleben - im Vorfeld ausgeschlossen werden. Insgesamt soll die Suche nach einem Endlager in einem demokratisch, legitimierten, nachvollziehbarem und schrittweisen Verfahren auf der Grundlage fachlich begründeter Kriterien erfolgen.
Das Verfahren, um den bestmöglichen Standort zu finden, wird in verschiedenen Schritten durchgeführt: Zu Beginn wird es eine Evaluierungsphase geben, in der die gesetzlichen Regelungen überprüft und grundlegende Kriterien festgelegt werden. Anschließend wird ermittelt, welche Regionen für eine Endlagerung in Frage kommen, die dann über- und untertägig erkundet werden. Nachdem die einzelnen Standorte miteinander verglichen und ein Standort vorgeschlagen worden ist, wird ein Bundesgesetz den Standort festlegen. Die Vorbereitung des Standortauswahlverfahrens wird durch eine pluralistisch besetzte Bund-Länder-Kommission vorbereitet. Sie soll bis Ende 2015 grundsätzliche Fragen wie etwa geologische Auswahlkriterien oder Sicherheitsanforderungen klären und Bundestag und Bundesrat einen Bericht vorlegen. Aufgrund der Ergebnisse der Kommission, die für den Bundestag nicht bindend sind, wird das Standortauswahlgesetz evaluiert und gegebenenfalls geändert. Für die Durchführung der Endlagersuche wird neben dem Bundesamt für Strahlenschutz auch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung zuständig sein, das neu eingerichtet wird. Beide Behörden sind auch dafür verantwortlich, die Öffentlichkeit frühzeitig zu unterrichten und etwa in Form von Bürgerforen umfassend zu beteiligen.
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