Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2013 > Expertenanhörung zur Substitutionsbehandlung
Bei der Substitutionsbehandlung erhalten Drogensüchtige Ersatzstoffe und sollen so gesundheitlich und sozial stabilisiert werden, damit der eigentliche Entzug folgen kann. Zu dieser Behandlung haben die drei Oppositionsfraktionen jeweils Anträge vorgelegt, die Gegenstand der Anhörung sein werden. So fordert die SPD in ihrem Antrag (17/12181) die Bundesregierung auf, die „Gewährleistung und die Kontinuität von Substitutionsbehandlungen in Deutschland sowohl in Freiheit als auch im Maßregel- und Strafvollzug zu verbessern“. Dafür soll sie die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) reformieren und in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer und den Ländern darauf hinwirken, „dass die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit einer fachlichen Qualifikation für Substitutionsbehandlungen insgesamt erhöht wird“. Die Linksfraktion spricht sich dafür aus (17/12825), die „fachlich-medizinischen Festlegungen aus der BtMVV zu streichen und der Selbstverwaltung zu übergeben“. Dies solle insbesondere das Behandlungsziel, die Therapievoraussetzungen und die Festlegung auf bestimmte Applikationsformen oder Wirkstoffe der Substitutionsmittel betreffen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das BtMVV so reformieren, dass die darin enthaltenen Vorgaben „zukünftig durch eine dem aktuellen Stand der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft entsprechenden Behandlungsrichtlinie der Bundesärztekammer geregelt werden“ (17/13230).
Als Sachverständige geladen sind unter anderen Vertreter der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände, der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, der Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin und der Kassenärztliche Bundesvereinigung. Als Einzelsachverständige werden neben anderen Benedikt Bloching, Heino Stöver und Jürgen Vieten gehört.
Die Anhörung findet statt im Anhörungssaal 3 101, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anzumelden.
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