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Die Kritik der Oppositionsparteien entzündete sich unter anderem an der Streichung der ursprünglich geplanten Ausweitung der Betriebsprüfungen, der zufolge jeder Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre wegen der Melde- und Abgabepflichten zur Künstlersozialabgabe zu überprüfen sein soll. Dieser Passus wurde gemäß dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (17(11)1189) mit der Begründung gestrichen, „dass die Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes auf Grundlage des derzeit geltenden Rechts durch Verwaltungshandeln erreicht werden kann“. Vor allem SPD und Linke empörten sich über diese Änderung, weil dadurch ihrer Ansicht nach die Einnahmeseite der Künstlersozialkasse (KSK) nicht mehr hinreichend kontrolliert werde und sich somit zu einer akute Gefahr für die Künstler entwickeln könne. CDU/CSU und FDP verteidigten ihren Vorstoß dagegen mit dem erheblichen bürokratischen Aufwand der ursprünglichen Regelung und betonten, dass sie nach wie vor klar zur KSK stehen und diese sichern wollen.
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