Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2013 > Union und FDP dringen auf zügiges Inkrafttreten des Vertrags über den Waffenhandel
Durch eine frühzeitige Unterzeichnung und Ratifizierung soll aus Sicht der Abgeordneten der besondere Stellenwert unterstrichen werden, den der Vertrag über den Waffenhandel für Deutschland einnehme. Ziel des Vertrages sei es, den internationalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern „durch die Schaffung von rechtlich bindenden, weltweit einheitlichen Mindeststandards, insbesondere für Exporte, zum Zwecke der Stärkung von Frieden und Sicherheit“ zu regulieren. „Das ist ein Meilenstein in unserem weltweiten Bemühen um Rüstungskontrolle und Sicherheit“, schreiben die Abgeordneten.
Die Exportbewertungskriterien als Kern des Abkommens spiegelten einen wesentlichen Teil der bereits in Deutschland und der EU geltenden „umfangreicheren Bewertungskriterien“ wider, schreiben die Abgeordneten. „Insbesondere ist die ‚Goldene Regel‘ (keine Genehmigung von Ausfuhren, falls ein eindeutiges Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen oder schwerer Verletzungen des Kriegsvölkerrechts besteht) weitgehend enthalten“, heißt es in der Vorlage. Da die Regeln des Vertragswerks hinter den deutschen Regelungen etwa im Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz zurückblieben, sei grundsätzlich von keinem gesetzlichen Änderungsbedarf zur Durchführung des Vertrags auszugehen.
Der Vertrag sei Anfang April mit der „überwältigenden Mehrheit“ von 155 Ja-Stimmen in der UN-Generalversammlung angenommen worden, heißt es in der zum Vertragswerk zugehörigen Denkschrift der Bundesregierung. In Kraft tritt der „Arms Trade Treaty“ (ATT), wenn er von mindestens 50 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ratifiziert wurde. Bisher gab es laut Denkschrift der Bundesregierung keine international gültigen Standards für den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern – und zum Beispiel auch keine gemeinsame Verpflichtung der Staaten, solche Exporte zu kontrollieren und Ausfuhrgenehmigung von vergleichbaren und verbindlichen Kriterien abhängig zu machen. Kerngedanke sei die effektivere Bekämpfung des Missbrauchs von Waffen und des illegalen Waffenhandels.
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