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Der Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Europäischen Union (EU). Er vertritt die Mitgliedstaaten und verabschiedet zum Teil gemeinsam mit dem Europäischen Parlament europäische Rechtsvorschriften, stimmt sich in der Wirtschaftspolitik ab, schließt internationale Übereinkünfte und genehmigt den Haushaltsplan. An seinen Tagungen nimmt je ein Minister aus den nationalen Regierungen teil, die für ihre Regierungen verbindlich handeln. Der Vorsitz im Rat wechselt halbjährlich in Übereinstimmung mit der jeweiligen Ratspräsidentschaft, die ein EU-Staat übernimmt.