Verwaltungsvorschriften sind Regelungen, die innerhalb der Organisation der öffentlichen Verwaltung von übergeordneten Behörden oder von Vorgesetzten an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergehen. Sie dienen dazu, die Verwaltungstätigkeit näher zu bestimmen und einheitlich zu gestalten. Verwaltungsvorschriften können Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren der Behörden ordnen. Sie konkretisieren aber auch oft die Anwendung von allgemein gehaltenen Gesetzen. Anders als die Rechtsverordnungen bedürfen die Verwaltungsvorschriften keiner gesetzlichen Grundlage.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/V/verw_vorschr.html
Stand: 13.10.2008