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Darüber hinaus ist der Bundestag an weiteren staatlichen Aufgaben beteiligt. Eine davon obliegt dem Präsidenten des Deutschen Bundestages: Nach Paragraf 19a Absatz 1 des Parteiengesetzes muss er jährlich zum 15. Februar die Höhe der staatlichen Mittel festlegen, die den Parteien zufließen, die darauf einen Anspruch haben.
Ebenso sind alle Bundestagsabgeordneten zugleich Mitglied der Bundesversammlung, die alle fünf Jahre zusammentritt, um den Bundespräsidenten zu wählen. Die Bundesversammlung se