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Ausschusssaal © DBT/Büker
Die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen entspricht dem Kräfteverhältnis der Fraktionen im Bundestag. So wird jeder Fraktion proportional zu ihrem Anteil im Parlament eine bestimmte Zahl von Mitgliedern in den Ausschüssen zugeteilt. Ein Berechnungsverfahren ermittelt die Anzahl. In welcher Reihenfolge die Fraktionen Ausschüsse und Vorsitze mit ihren Abgeordneten besetzen können, leitet sich ebenfalls vom Stärkeverhältnis der Fraktionen ab.
Mit einer mathematischen Formel lässt sich eine Zugriffsreihenfolge errechnen. Für die Sitzverteilung in Gremien sind verschiedene mathematische Verfahren entwickelt worden. Ein internes Programmsystem des Bundestages errechnet Sitzverteilungen und Reihenfolgen nach den drei gängigsten Berechnungsverfahren: Hare/Niemeyer, d’Hondt, Sainte-Lague/Schepers.
Zu Beginn einer Wahlperiode beschließt der Bundestag das Verfahren, nach dem die Ausschusssitze berechnet werden sollen. In der 17. Wahlperiode hat sich das Parlament für das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren entschieden.