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Foto: Bucheinband einer Ausgabe des Grundgesetzes © DBT
Polizeigewalt hat Verfassungsrang
Der Bundestagspräsident übt seine Polizeigewalt mit der ihm unterstehenden Polizei beim Deutschen Bundestag aus.
Wegen seines verfassungsrechtlichen Rangs ist die parlamentarische Polizeigewalt auch Ermächtigungsgrundlage für Eingriffe in Grundrechte.
Hausrecht
Der Parlamentspräsident übt neben der Polizeigewalt auch das Hausrecht aus. Kraft seines Hausrechts stehen dem Bundestagspräsidenten alle zivilrechtlichen Rechte zu, die sich aus dem Eigentum der öffentlichen H