Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Parlamentsarchiv > Benutzung
Foto: Türschild am Lesesaal des Parlamentsarchivs © DBT / Sylvia Bohn
Die Schutzfristen für die einzelnen Unterlagen und Medien entnehmen Sie bitte dem § 5 der Archivordnung für den Deutschen Bundestag. Die Regelungen zur Benutzung des Parlamentsarchivs sind in der Benutzungsordnung für das Parlamentsarchiv ausgeführt.
Vor einer Benutzung schildern Sie uns bitte per Post oder per E-Mail Ihr Anliegen. Sollte der Benutzungszweck für die Bestände des Parlamentsarchivs einschlägig s