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Nach dem Willen der Linksfraktion soll die Bundesregierung ein verpflichtendes Lobbyistenregister einführen. Dadurch solle der Grundsatz der Öffentlichkeit parlamentarischer Prozesse erfüllen werden, fordert die Fraktion in ihrer Vorlage. Im Register müsse sich jeder eintragen, der "Einfluss ausüben will“ und zu diesem Zweck Kontakt zu Personen aufnimmt, die in die Gesetzgebung involviert sind.
Auch ”Lobbyarbeit und deren Nutznießer“ seien im Register zu vermerken. Wenn Lobbyisten nicht in eigenem Interesse handeln, sollen Auftraggeber und deren Aufwendungen ebenso angegeben werden müssen externe Mitarbeiter, die von Lobbyisten ausgeliehen werden.
Die Leitung des Registers und die Durchsetzung von Sanktionsmöglichkeiten solle eine überparteiliche Stelle im Bundestag übernehmen. Durch die Veröffentlichung des Registers und der Aufwendungen von Lobbyisten im Internet wäre für die Fraktion die Transparenz in den gesetzgeberischen Entscheidungen gegeben.
Wichtig ist der Linksfraktion ebenfalls, dass Gesetzentwürfe und parlamentarische Initiativen ”gleichberechtigt zugänglich“ gemacht werden. So solle jede Person, die an der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung mitgewirkt hat, dieser aber nicht angehört, im Internet genannt werden müssen.
Auch bei öffentlichen Anhörungen zu parlamentarischen Initiativen müssten die Sachverständigen, die einladende Fraktion und die Stellungnahmen umgehend im Internet veröffentlicht werden.
Dem Antrag der Grünen zufolge sollen die Tätigkeiten von Lobbyisten, die ”im Bereich von Bundesregierung und Deutschem Bundestag“ aktiv sind, in einem verbindlichen öffentlichen Register erfasst werden. Zur Errichtung eines solchen Registers solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in dem Papier.
Danach sollen sich Lobbyisten, die die im Gesetz vorgesehenen Rechte in Anspruch nehmen wollen, registrieren lassen müssen. Auch solle der Begriff des registrierungspflichtigen Lobbyisten definiert werden. ”Dabei sollte die Absicht, Entscheidungen und Abläufe der Exekutive und Legislative im Sinne der Auftraggeber zu beeinflussen, das entscheidende Kriterium sein“, schreibt die Fraktion.
Vorgesehen werden könne auch, dass Lobbyisten, deren Lobbytätigkeit einen bestimmten zeitlichen und finanziellen Aufwand nicht übersteigt, nicht registrierungspflichtig sind.
In das Register aufgenommen werden sollen nach den Vorstellungen der Grünen unter anderem bestimmte Daten zu den Lobbyisten, ihren Arbeit- beziehungsweise Auftraggebern sowie zu den finanziellen Aufwendungen, die sie in die Interessenvertretung investieren.
Jeder Bürger soll dem Antrag zufolge das Recht auf kostenlose Einsichtnahme in das Register haben, das vom Bundestagspräsidenten geführt und zumindest im Internet veröffentlicht werden soll. Die ”unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung“ von für den Bundestag bestimmten Vorlagen der Exekutive durch Lobbyisten soll nach dem Willen der Fraktion dokumentiert und für den weiteren Beratungsprozess transparent gemacht werden.
In dem Antrag der SPD-Fraktion wird die Absicht der Bundesregierung begrüßt, die Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in der Bundesverwaltung "einheitlich, transparent und verbindlich auf Grundlage der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes und des Haushaltsausschusses zu regeln" .
Zugleich wird die Regierung darin aufgefordert, die Berichte zum Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung im Internet zu veröffentlichen.
Auch solle sie jedem Gesetzentwurf eine "legislative Fußspur" beifügen, "indem aus dem Vorblatt hervorgeht, ob und wenn ja welche externen Personen einen signifikanten Beitrag bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs geleistet haben".
Ferner soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge unter anderem dafür sorgen, dass externe Beschäftigte keine leitenden Funktionen sowie Funktionen in Leitungsbereichen des jeweiligen Ministeriums wahrnehmen oder "Funktionen, die konkrete Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle berühren".
Auch sollen diese Beschäftigten nach dem Willen der SPD unter anderem nicht die federführende Formulierung von Gesetzentwürfen oder anderen Rechtsetzungsakten übernehmen. (sto)