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Studienfinanzierung und Hochschulzulassung stehen am Freitag, 23. September 2011, auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Grundlage für die eineinhalbstündige Debatte sind vier Anträge der Oppositionsfraktionen, die sich mit der Studienfinanzierung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und der Regelung der Hochschulzulassung beschäftigen. Die Debatte beginnt um 10.40 Uhr.
Erstmals wird ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/6372) beraten, in dem die Abgeordneten die Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze um zehn Prozent zum 1. Oktober 2011 fordern. Die Bedarfssätze müssten die tatsächlichen Anforderungen durch Lebensunterhalt und Ausbildung berücksichtigen. Nach dem Willen der Fraktion soll die Ausbildungsförderung „zukünftig nicht mehr mit Verschuldung verbunden sein". Auch der Kreis der Berechtigten soll laut Antrag erweitert werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Studienfinanzierung stärken – Das BAföG zum Zwei-Säulen-Modell ausbauen" angekündigt. Beide Vorlage werden im Anschluss an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
In einem eigenen Antrag spricht sich die SPD-Fraktion (17/5899) für einen Notfallplan für die Hochschulzulassung zum Wintersemester 2011/2012 aus. Sie fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern im Rahmen einer „Task Force Hochschulzulassung" einen Plan für die Hochschulzulassung in den kommenden Jahren zu entwickeln. Zudem müsse ein überarbeiteter Maßnahmen- und Zeitplan zur endgültigen Einführung des dialogorientierten Serviceverfahrens erstellt werden.
Hintergrund ist die Verschiebung des Starttermins für dieses neue Verfahren zur Hochschulzulassung. Die Abgeordneten schreiben in der Vorlage, damit stehe ein modernes und leistungsfähiges Zulassungsverfahren genau zu dem Zeitpunkt nicht zur Verfügung, an dem aufgrund der Doppelabiturjahrgänge und der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht eine deutlich erhöhte Studiennachfrage zu erwarten sei. Im Anschluss an die Debatte stimmt das Plenum über diesen Antrag ab.
Ebenfalls zur Abstimmung steht ein weiterer Antrag der Linksfraktion (17/5475). In ihm fordern die Abgeordneten ein Bundeshochschulzulassungsgesetz, in dem festlegt sein soll, dass der Abschluss einer beruflichen Ausbildung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigt. Zudem solle jeder, der eine Studienberechtigung hat, das Recht haben, ein Studium im Fach und an der Hochschule seiner Wahl aufzunehmen. Auch das Recht auf einen Masterstudienplatz solle sichergestellt werden.
Des Weiteren fordern die Abgeordneten die Regierung auf, gemeinsam mit den Ländern den bestehenden Hochschulpakt aufzustocken, sodass er „verlässlich ein bedarfsdeckendes Angebot an qualitativ hochwertigen Studienplätzen sichert und dazu beiträgt, die strukturelle Unterfinanzierung des Hochschulsystems zu beenden".
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das BAföG zum Zwei-Säulen-Modell ausbauen und damit die Studienfinanzierung stärken, wie es in einem entsprechenden Antrag (17/7026) heißt, der in erster Lesung beraten wird.
Nach dem Willen der Grünen sollen die BAföG-Fördersätze und Freibeträge um je fünf Prozent erhöht werden. Die Mietkostenpauschale müsse an regionale Durchschnitte, der der Kinderzuschlag auf 113 Euro für jedes Kind angehoben werden. Als erste der beiden Säule müssten alle Studierenden elternunabhängig einen einheitlichen Sockelbetrag erhalten, während die zweite Säule als Bedarfszuschuss mit sozialer Komponente Studierenden aus Elternhäusern mit geringem Einkommen zugute kommen müsse. (tyh)