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Die Oppositionsfraktionen setzen sich dafür ein, die Möglichkeiten zur Befristung von Arbeitsverträgen einzugrenzen. Am Donnerstag, 29. September 2011, wird der Bundestag die drei hierzu von Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und der SPD eingereichten Anträge abschließend diskutieren. Die 90-minütige Debatte beginnt gegen 11.25 Uhr. Die Grünen fordern in ihrem Antrag (17/2922) die Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, in dem die sogenannte sachgrundlose Befristung und die "Befristung zur Erprobung" gestrichen werden soll. Die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse nehme immer weiter ab, während der Anteil der "atypischen Beschäftigung" wachse, so die Begründung.
Für Beschäftigte bedeuteten die Stellen auf Zeit erhebliche persönliche Unsicherheiten. Die Angst vor Arbeitsplatzverlust habe stark zugenommen und reiche weit in die Mitte der Gesellschaft. Dieser Trend muss nach Ansicht der Grünen gebrochen werden.
Er dürfe nicht, wie von der Bundesregierung geplant, durch weitere Deregulierung und Ausweitung der befristeten Beschäftigung noch verschärft werden, schreiben die Parlamentarier.
Die Fraktion Die Linke (17/1968) fordert ebenfalls, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu streichen. Darüber hinaus müsse die Befristung zur Erprobung wegfallen.
Befristete Arbeitsverhältnisse würden bei Neueinstellungen immer mehr zur Regel, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. 53 Prozent der Neueinstellungen im Osten und 42 Prozent im Westen erfolgten mit einer Befristung. Nach Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Leiharbeit verlängerten zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse die persönliche Planungsunsicherheit. Die "ausschließliche Ausrichtung der zeitlichen Befristung an wirtschaftliche Erfordernisse ist nicht akzeptabel und richtet sich gegen die Beschäftigten", schreibt die Linksfraktion.
Die SPD-Fraktion listet in ihrem Antrag (17/1769) drei konkrete Punkte auf, bei denen sie Änderungsbedarf sieht. Zum einen soll die Möglichkeit zur kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren im Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen werden.
Zum anderen soll die Möglichkeit einer Befristung bis zur Dauer von vier Jahren in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens wegfallen. Und schließlich soll auch die Gelegenheit zur Befristung bis zur Dauer von fünf Jahren für Arbeitnehmer ab Vollendung des 52. Lebensjahres gestrichen werden. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat bereits empfohlen, alle drei Anträge abzulehnen (17/4180). (che)