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Die technologische Leistungsfähigkeit ist Gegenstand einer einstündigen Debatte des Bundestages am Freitag, 20. Januar 2012, ab 12.20 Uhr. Grundlage dafür ist das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2011, das dem Parlament als Unterrichtung (17/8226) vorliegt. Darin fordern unabhängige Experten unter anderem ein Ende des im Grundgesetz festgelegten Kooperationsverbots von Bund und Ländern bei der Bildungsfinanzierung. Zudem müsse eine einheitliche Finanzierungsverteilung zwischen Bund und Ländern für alle außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingeführt werden. Die aus sechs Wissenschaftlern bestehende Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) legt seit 2008 jährlich ein Gutachten zur Forschungs- und Innovationspolitik in Deutschland vor.
In ihrem Gutachten empfehlen die Wissenschaftler dem Bund zudem, sich stärker in den europäischen Koordinationsprozess einzubringen. Die Schaffung eines effektiven europäischen Innovations- und Forschungssystems sei dringend erforderlich, da „es für keines der europäischen Länder heute noch möglich ist, allein gegen die wachsende Konkurrenz aus Asien und Nordamerika zu bestehen“, betonen sie.
Seit 2000 versuche die EU mit der Errichtung eines gemeinsamen Europäischen Forschungsraums (EFR), die national ausgerichtete Forschungs- und Innovationspolitik ihrer Mitgliedstaaten zu einer kohärenten europäischen Politik zusammenzuführen. Jedoch erweise sich die Gestaltung der politisch-administrativen Strukturen und Förderinstrumente als komplex; mehr Koordination und weniger Bürokratie seien „dringend notwendig“.
Weiteres Kernthema ist die Diskussion um die Netzneutralität des Internets. Hier spricht sich die Kommission für eine aktivere Rolle der Bundesregierung zugunsten der Netzneutralität aus. Um die Innovationskraft des Internets zu erhalten fordert sie, die Blockierung von Anwendungen und Inhalten zu untersagen. Weiter müssten allen Internetnutzern größtmögliche Transparenz und das Recht auf einen schnellen und unbürokratischen Anbieterwechsel eingeräumt werden.
Darüber hinaus untersucht das Gutachten die „bisher vernachlässigte Rolle von Innovatoren, die auch ohne Forschungsaktivitäten erfolgreich agieren“. Ein „nicht unbeträchtlicher Teil der Innovatoren“ in Deutschland greife nicht auf Forschung und Entwicklung (FuE) im klassischen Sinne zurück, heißt es. Die Förderung dieser Unternehmen könne jedoch sinnvoll sein, wenn schon existierendes Wissen dadurch besser genutzt werden kann. Zudem könnten Innovatoren ohne FuE durch eine Förderung in die Lage versetzt werden, kontinuierlich Forschung zu betreiben.
In ihrer Stellungnahme zum Gutachten zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz: Deutschland sei im Bereich von Forschung und Innovation attraktiver und stärker als je zuvor, heißt es darin. Grundlage seien stark gestiegene Investitionen. So sind der Unterrichtung zufolge die Gesamtausgaben Deutschlands für Forschung und Entwicklung zwischen 2005 und 2010 von 55,74 Milliarden Euro auf 69,76 Milliarden Euro gestiegen.
Damit sei Deutschland dem Drei-Prozent-Ziel – also dem im Jahr 2000 vereinbarten Ziel der EU-Länder, mindestens drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes für FuE aufzuwenden – näher gerückt: Laut Stellungnahme stieg der Anteil am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland von 2,51 Prozent im Jahr 2005 auf 2,82 Prozent im Jahr 2010. (tyh)